Kita und Schule in der SARS-Cov-2-Pandemie

 

Kitas und Schulen sind offen und sollen es auch bleiben. Das sächsiche Staatsministerium aktualisiert regelmäßig die Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Schulen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-Cov-2-Pandemie. Das Dokument ist frei im Internet verfügbar (hier).

 

Zugang zu Schule/Hort oder Kita erhält nur, wer gesund ist (Schüler und das Personal müssen mehrmals pro Woche Schnelltests durchführen) bzw. wer bei SARS-Cov-2 verdächtigen Symptomen die Unbedenklichkeit ärztlich abklären lässt. .

 

 

 

Das heißt für Sie und uns:

- der Patient muss untersucht werden (TERMIN telefonisch vereinbaren)

- es erfolgt ein Abstrich (im Moment meist bei uns, ggf. auch über das Gesundheitsamt)

- bis zum Erhalt des Befundes (also auch schon vor dem Arztbesuch) Kontakte meiden (am besten Isolierung zu Hause) 

 

Krankschreibungen per Telefon sind seit dem 19.10.2020 wieder grundsätzlich möglich. Eine Symptomabklärung muss aber erfolgen.

 

                                                                                             

Zur Isolierung stellt das RKI einen übersichtlichen Flyer zur Verfügung (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene/haeusl-Isolierung.html)

 

Die weiteren medizinischen Maßnahmen unterscheiden sich etwas, je nachdem, ob Sie oder Ihr Kind gar nicht, leicht oder schwer erkrankt sind bzw. ob Vorerkrankungen bestehen.

 

1. Sie oder ihr Kind haben sich mit Sars-Cov2 angesteckt und sind nicht krank – bitte lesen sie sich das Merkblatt des RKI „Hinweise zum ambulanten Management von COVID-19-Verdachtsfällen und leicht erkrankten bestätigten COVID-19-Patienten“ durch, vor allem die vorderen Abschnitte.

 

2. Sie haben sich mit Sars-Cov2 angesteckt und haben milde Symptome – bitte lesen sie sich das Merkblatt des RKI „Hinweise zum ambulanten Management von COVID-19-Verdachtsfällen und leicht erkrankten bestätigten COVID-19-Patienten“ durch, vor allem die hinteren Abschnitte.

 

Eine spezielle Therapie gibt es nicht, wichtig ist eine Symptombehandlung (Fieber, Schmerzen), Ruhe und ausreichend Flüssigkeit. Die Erkrankung heilt von selbst aus. Gehen Sie davon aus, dass sie mindestens 2 Wochen zu Hause (in Quarantäne!) bleiben müssen.

 

3. Sie haben sich mit Sars-Cov2 angesteckt und sind schwer erkrankt – in diesem Fall ist nach Voranmeldung in der Klinik die stationäre Vorstellung notwendig – dazu bitte den Hausarzt oder die mögliche Klinik kontaktieren (es muss aber geprüft werden, ob Kapazitäten vorhanden sind.

 

Bei schlechtem Allgemeinzustand wenden sie Sich an den Rettungsdienst 112 – bitte immer mit Hinweis auf das neue Coronavirus.