Vorsorgeuntersuchungen

Sie sind heute sozusagen der Inbegriff der Kinderheilkunde. Vom Gesetztgeber sind folgende Vorsorgeuntersuchungen festgelegt, auf die Ihr Kind einen gesetzlichen Anpruch hat:

 

U1 - bis 4 Stunden nach der Geburt - darum kümmern sie die Ärzte in der Entbindungsklinik

 

U2

 

U3

 

U4

 

U5

 

U6

 

U7

 

U8

 

U9

 

Einige gesetzliche Krankenkassen bieten Ihren Patienten auch noch eine U10, U11, J1 und J2 an.

Fragen Sie Ihre Krankenkasse doch einfach, ob auch Ihr Kind einen Anspruch auf diese Untersuchungen hat.

Ebenso zahlen auch viele private Krankenversicherungen die oben genannten Vorsorgeuntersuchungen.

 

Natürlich kann bei auffälligen Befunden auch außerhalb der Vorsorgeuntersuchungen jederzeit ein Entwicklungstest durchgeführt werden.