Vorsorgeuntersuchungen
Sie sind heute sozusagen der Inbegriff der Kinderheilkunde. Vom Gesetztgeber sind folgende Vorsorgeuntersuchungen festgelegt, auf die Ihr Kind einen gesetzlichen Anpruch hat:
U1 - bis 4 Stunden nach der Geburt - darum kümmern sie die Ärzte in der Entbindungsklinik
U2
U3
U4
U5
U6
U7
U8
U9
Einige gesetzliche Krankenkassen bieten Ihren Patienten auch noch eine U10, U11, J1 und J2 an.
Fragen Sie Ihre Krankenkasse doch einfach, ob auch Ihr Kind einen Anspruch auf diese Untersuchungen hat.
Ebenso zahlen auch viele private Krankenversicherungen die oben genannten Vorsorgeuntersuchungen.
Natürlich kann bei auffälligen Befunden auch außerhalb der Vorsorgeuntersuchungen jederzeit ein Entwicklungstest durchgeführt werden.