Für gesetzlich Versicherte ("Kassenpatienten") gibt es zwar ein großes Leistungsprektrum, allerdings haben die Krankenkassen einige ärztliche Leistungen nicht in Ihrem Katalog - diese Leistungen sind vom Patienten selbst zu bezahlen.

Dazu gehören:

 

  • Tauglichkeitsbescheinigungen für Sportvereine o.ä.
  • Kindergarten-/Horttauglichkeitsbescheinigungen
  • ggf. Krank- und Gesundschreibungen für Kindertagesstätten
  • Reisemedizinische Beratung (einige Kassen zahlen dies auch)

 

Darüber hinaus gibt es einige Leistungen, die unter Umständen von den gesetzlichen Kassen erstattet werden (nach Vorlage der Rechnung).

Dies betrifft zum Beispiel:

 

  • Hepatitis A - Impfung (viele Kassen zahlen diese Impfung auch schon regulär)
  • Meningokokken B - Impfung