Für gesetzlich Versicherte ("Kassenpatienten") gibt es zwar ein großes Leistungsprektrum, allerdings haben die Krankenkassen einige ärztliche Leistungen nicht in Ihrem Katalog - diese Leistungen sind vom Patienten selbst zu bezahlen.
Dazu gehören:
- Tauglichkeitsbescheinigungen für Sportvereine o.ä.
- Kindergarten-/Horttauglichkeitsbescheinigungen
- ggf. Krank- und Gesundschreibungen für Kindertagesstätten
- Reisemedizinische Beratung (einige Kassen zahlen dies auch)
Darüber hinaus gibt es einige Leistungen, die unter Umständen von den gesetzlichen Kassen erstattet werden (nach Vorlage der Rechnung).
Dies betrifft zum Beispiel:
- Hepatitis A - Impfung (viele Kassen zahlen diese Impfung auch schon regulär)
- Meningokokken B - Impfung